Verpflichtende Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern/Jugendlichen in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel- oder Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können. Dabei steht das Wohl der Kinder im Vordergrund.

Ich bin seitens des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend befugt, diese vorgeschriebenen Beratungen durchzuführen. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

Kosten:

Paarberatung: € 150 / 75 Minuten

Einzelberatung: € 90 / 45 Minuten